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- Hartz 4 muss weg.
- Hartz 4 entwürdigt und entrechtet Erwerbslose.
- Hartz 4 bedeutet Leben unter der Armutsgrenze.
- Hartz 4 hat keine einzigen Arbeitsplatz geschaffen, außer in der
Bürokratie, wie eine Studie der Hans Böckler Stiftung nachgewiesen hat.
- Hartz 4 zwingt Menschen, zu Armutslöhnen zu arbeiten und greift so
die Tarifautonomie an.
- Die Schlangen vor der Erlanger Tafeln werden immer länger, dies macht sichtbar,
dass Armut in Erlangen zunimmt. Wir wollen aber nicht "mehr Wohltätigkeit", sondern dass
kein Mensch auf Almosen angewiesen ist.
- Trotz aller Kritik an den Arbeitsämtern, insbesondere auch den Folgen von Hartz 1-3
sind wir gegen die Abschaffung der Bundesagentur für Arbeit, denn der Plan, sie abzuschaffen
und sie durch private Arbeitsmakler und kommunale Armenfürsorge zu ersetzen, ist noch
schlimmer. Die "kommunale Option" bei Hartz 4 ist das trojanische Pferd
für diese neoliberale Horrorvorstellung.
- VGN Karte umsonst
- verbilligtes Tageszeitungsabo (Stellenanzeigen, Teilhabe)
- direkte Erhöhung des Regelsatzes als freiwillige Leistung. Notwendig
wären 500 Euro, um den Fall unter die Armutsgrenze zu verhindern.
- einmalige Beihilfen als freiwillige Leistung: Kosten für eintägige
Klassenfahrten, nicht versicherte Krankheitskosten, Lehrmittel, kaputte
Großgeräte, spezieller Bedarf bei Krankheit und Behinderung.
- Ausziehen bei den Eltern wird immer genehmigt
- Keine Zwangsumzüge. Jede Sozialwohnung wird von der Stadt als "angemessen"
akzeptiert. Die Mietobergrenzen werden auf den Mittelwert des Mietspiegels
angehoben.
- keine Schikanen: Über 100 mal im Monat verhängt die Stadt "Sanktionen", also Kürzungen der bereits nicht
armutsfesten Unterstützung. Fast immer wegen einer Lappalie nämlich
"Termin versäumt". Die Stadt kann und muss diese
Sanktionen vermeiden, indem sie statt verbindlicher Einladungen
Terminvorschläge verschickt - Das verbietet kein Gesetz.
- 1 Euro Jobs abschaffen. Stattdessen "300 mal 30"
- 300 zusätzliche Stellen bei der Stadt mit 30 Stunden zu Tariflohn
(unbefristet). In der "Entgeltvariante" (§ 16 Abs. 3 Satz 1 SGB II) zahlt
dafür sogar der Bund.
- Arbeit für weniger als einen Mindestlohn von 10 Euro wird als nicht zumutbar
anerkannt, und gar nicht mehr vermittelt. Arbeitslose können solche Arbeit ohne
Folgen ablehnen oder beenden.
- FallmanagerInnen und SachbearbeiterInnen müssen das Recht erhalten,
Sanktionen aus Gewissensgründen zu verweigern
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2007-03-16