Johannes Pöhlmann Ginsterweg 21 91058 Erlangen für den Arbeitskreis Recherche des Erlanger Sozialforums An die Bundesagentur für Arbeit Dienststelle Erlangen - ARGE Erlangen Höchstadt - Herrn Walter Müller Walter.Mueller4@arbeitsagentur.de Erlangen, 25.3.2006 Bearbeitungsdauer eines Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Müller, Gemäß dem seit dem 1. Jan. 2006 gültigen Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) beantragte ich von der Bundesagentur am 18.1. und nochmal am 27.2. die Übermittlung von Informationen zu 1 Euro Jobs. Sie teilten mit Schreiben der ARGE vom 27.2. mit, der Antrag werde geprüft, und sie würden sich "unaufgefordert" melden. Nach Paragraph 7 IFG ist die Auskunft "unverzüglich" zu erteilen, ein Monat soll nicht überschritten werden. Nach Paragraph 9, Satz 1 des Gesetzes hat die Bekanntgabe einer Entscheidung, mit der der Antrag ganz oder teilweise abgelehnt wird, hat innerhalb der Frist nach § 7 Abs. 5 Satz 2 zu erfolgen. Sicher ist es auch Ihr Bestreben, diesem Gesetz Geltung zu verschaffen. Ich darf daher daher um zügige Entscheidung über unseren Antrag bitten und um eine zeitnahe Zwischenmitteilung über den Grund der langen Bearbeitungsdauer. Mit freundlichen Grüßen Johannes Pöhlmann