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Contents
- Weg mit den Befristungen. Das Arbeitsrecht sieht im Notfall die betriebsbedingte
Kündigung vor, aber mit Schutz der Personalvertretung, Sozialauswahl
und Mitbestimmung. Entfristung aller Arbeitsverträge.
- keine rechtliche oder tatsächliche Schlechterstellung im Vergleich
zur Stadtverwaltung
- ungehinderte gewerkschaftliche Betätigung
- nur noch Halbtagsstellen anbieten, für Alle, die
es sich "leisten können", etwa ab höherer Dienst.
- Quotierung bei Neueinstellungen, die Diskriminierung z.B. von
BewerberInnen über 50 zu verhindern
2007-03-16